Die Ziele für eine onkologische Rehabilitation, insbesondere für die Reha nach Brustkrebs, sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Richtlinien verankert. Im Sozialgesetzbuch IX ist der Anspruch auf Rehabilitation nach einer Krebserkrankung festgelegt. Generell hat demnach jeder Patient nach einer Krebserkrankung den Anspruch auf eine Rehabilitation, die dazu dient, den Genesungsprozess zu unterstützen und einer Behinderung vorzubeugen.
Die Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms definiert die Rehabilitation als Hilfe bei der Rückkehr in ein selbstbestimmtes Leben mit dem Ziel, seine individuelle Lebensform im sozialen, beruflichen und gesellschaftlichen Alltag wiederzuerlangen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat in ihren „Reha-Therapiestandards Brustkrebs“ die Ziele für die medizinische Rehabilitation noch genauer bestimmt. Diese Therapiestandards sollen bei Patientinnen im erwerbsfähigen Alter dem übergeordneten Ziel Reha vor Rente dienen, also der Sicherung der Teilhabe am Erwerbsleben.
Die Reha-Therapiestandards haben folgende Ziele:
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt zur Erreichung dieser Ziele eine Kombination aus sport- und physiotherapeutischen Maßnahmen, die in Verbindung mit psychosozialen Angeboten zur Besserung der Lebensqualität angeboten werden sollen. Das Therapieziel richtet sich dabei stets nach der individuellen Ausganglage der Patientin. Die Maßnahmen sollen entsprechend angepasst werden.
Grundsätzlich dienen die sporttherapeutischen Maßnahmen der Wiederherstellung der körperlichen Leistungsfähigkeit und der Verringerung der psychosozialen Belastung, weshalb empfohlen wird, auch nach der Brustkrebsreha weiterhin körperlich aktiv zu sein. Die physiotherapeutischen Therapiemaßnahmen sollen bei Brustkrebspatientinnen die Beweglichkeit der Schulter- und Armpartie wiederherstellen und mögliche Begleiterscheinungen wie Lymphödeme und Polyneuropathie behandeln.
Die psychosozialen Angebote während der Brustkrebsreha haben vor allem das Ziel, die Patientin bei der Bewältigung der Erkrankung und ihren Folgen zu unterstützen. Weil die psychoonkologischen Angebote während der Anschlussrehabilitation auf drei Wochen beschränkt sind, wird Patientinnen empfohlen, nach der Rehamaßnahme bei Bedarf auch die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe in Erwägung zu ziehen.
Bei Patientinnen, die bereits vor der Krebserkrankung nicht mehr berufstätig waren, gilt das Ziel Reha vor Pflege. Die Rehabilitationsmaßnahmen sind bei älteren Patientinnen entsprechend darauf ausgerichtet, dass die Patientin ihr Leben nach der Therapie von Brustkrebs weiterhin selbstbestimmt und autonom gestalten kann. Die therapeutischen Maßnahmen während der Rehabilitation sollen körperlichen Einschränkungen und möglichen Behinderungen vorbeugen und die Pflegebedürftigkeit entsprechend vermeiden.
Sabrina Mandel