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Auswahl der Rehaklinik bei Brustkrebs
Zertifizierungen und Qualitätssiegel sorgen in Deutschland für ein transparentes System bei der Auswahl der passenden Rehaklinik.
Rehabilitation bei Brustkrebs

Auswahl der Rehaklinik bei Brustkrebs

Damit eine Anschlussrehabilitation so zeitnah wie möglich nach der Akuttherapie beginnen kann, muss sich die Patientin bereits während ihres Aufenthalts im Krankenhaus um die Antragstellung kümmern. Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX sind Bestimmungen zu den Leistungen einer Rehabilitation festgelegt. Nach § 9 SGB IX hat die Patientin die Möglichkeit, die Auswahl über eine passende Rehaklinik bei Brustkrebs selbst zu treffen. Dieses sogenannte Wunsch- und Wahlrecht muss vom jeweiligen Kostenträger berücksichtigt werden.

Die Auswahl der passenden Rehaklinik bei Brustkrebs ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Je nach Wohnort der Patientin sind die Möglichkeiten bei Wunsch auf eine ambulante Rehabilitation natürlich begrenzt. Und auch für einen stationären Aufenthalt ist nicht jede Rehabilitationseinrichtung nach Brustkrebs gleichermaßen geeignet.

Eine Rehaklinik, die sich insbesondere um die Belange von Patienten nach einer onkologischen Erkrankung kümmert, muss diese Spezialisierung gemäß Bestimmungen des Sozialgesetzbuches nachweisen. Dementsprechend sollten Patientinnen nach Brustkrebs bei der Wahl der passenden Rehaklinik darauf achten, dass die Einrichtung im Bereich der Onkologie spezialisiert ist.

Zertifizierungen

In Deutschland sollen bestimmte Zertifizierungen für einen gleichbleibend hohen Standard der stationären Rehaeinrichtungen sorgen. Um als zertifizierte Rehaklinik zu gelten, müssen die entsprechenden Einrichtungen seit dem 01.10.2009 die Vorgaben zum Qualitätsmanagement laut § 20 Abs. 2a SGB IX erfüllen. Das Prüfverfahren wird von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, kurz BAR, durchgeführt. Über die Website der BAR können Patientinnen ein Rehastättenverzeichnis von zertifizierten Kliniken einsehen.

Qualitätssiegel als Hilfe bei der Auswahl der Rehaklinik

Im Rahmen der Zertifizierungen gibt es verschiedene Zertifizierungsstellen, die über die Maßgaben des Qualitätsmanagements nach § 20 Abs. 2a SGB IX hinaus, Qualitätssiegel vergeben. Eine Zertifizierungsstelle ist beispielsweise die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managamentsystemen, die die Qualitätssiegel QReha, QReha plus und QReha ambulant vergibt, die von der BAR anerkannt werden.

Eine weitere Zertifizierungsstelle ist das Institut für Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen, das mit dem Qualitätssiegel „Exzellente Qualität in der Rehabilitation“, EQR, die internen Prozesse der jeweiligen Rehaklinik beurteilt und unterstützt. Die KTQ, Kooperation für Transparenz und Qualität im Gesundheitswesen, vergibt ihrerseits ein eigenes Qualitätssiegel in Form des KTQ-Zertifikats.

Sabrina Mandel