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Anschlussrehabilitation
Die Anschlussrehabilitation soll sich unmittelbar an die Therapie von Brustkrebs anschließen.
Rehabilitation bei Brustkrebs

Anschlussrehabilitation

Therapeutisch-onkologische Rehabilitationsmaßnahmen, die im Anschluss an eine Ersttherapie durchgeführt werden, lassen sich nach zwei zeitlich unterschiedlichen Formen der Rehabilitation unterscheiden. Die Anschlussrehabilitation, kurz AR, soll unmittelbar nach Abschluss der therapeutischen Maßnahmen von Brustkrebs erfolgen. Eine sogenannte Nach- oder Festigungskur erfolgt innerhalb eines Jahres nach der Akuttherapie.

Voraussetzungen für eine Anschlussrehabilitation nach Brustkrebs

Laut AHB-Indikationskatalog der Deutschen Rentenversicherung kann eine Anschlussrehabilitation nach Brustkrebs beantragt werden, wenn sowohl die Voraussetzungen für einen Rehabilitationsbedarf als auch die Rehabilitationsfähigkeit der Patientin ärztlich bestätigt sind. Weiterhin sollen operative Maßnahmen sowie eine Strahlentherapie abgeschlossen sein. Bei der Antragstellung kann der Sozialdienst des Krankenhauses behilflich sein.

Die Anschlussrehabilitation soll sich unmittelbar an die primäre Krankenhausbehandlung anschließen und spätestens 14 Tage nach der Entlassung beginnen. Diese Frist kann unter Umständen in begründeten Einzelfällen verlängert werden, wie z. B. bei Wundheilungsstörungen. Eine Fristverlängerung von bis zu zwölf Wochen ist möglich. Für eine Verlängerung der Frist ist ein medizinisch begründeter Antrag des behandelnden Arztes notwendig.

Sofern die Patientin mit einer Chemo- oder Antikörpertherapie bzw. einer antihormonellen Therapie behandelt wird, kann die Anschlussrehabilitation bereits während dieser Behandlungsmaßnahmen eingeleitet und die Therapie während der Rehabilitation fortgeführt werden. In der Regel soll die Anschlussrehabilitation nach einer Dauer von drei Wochen abgeschlossen sein. Auch hier ist eine Verlängerung möglich. Bei entsprechender Indikation kann ein Antrag auf eine Verlängerung der Anschlussrehabilitation gestellt werden.

Leistungen und Ziele der Anschlussrehabilitation

Die Leistungen der Anschlussrehabilitation können ambulant oder stationär in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung trifft die Patientin in der Regel selbst. Grundsätzlich dient die Anschlussrehabiliation, egal ob ambulant oder stationär, der Festigung des Therapieerfolges. Das bedeutet, dass die Patientin nach erfolgreicher Entfernung des Tumors und weiteren abgeschlossenen therapeutischen Maßnahmen Unterstützung dabei erhalten soll, die Krankheit sowohl psychisch als auch physisch zu verarbeiten.

Die Leistungen der Anschlussrehabilitation zielen dementsprechend einerseits darauf ab, in Einzel- und Gruppengesprächen seelische Probleme zu besprechen und den Umgang mit den Folgen von Brustkrebs zu lernen. Weiterhin sorgt ein Team aus Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten, Ernährungsberatern und weiterem Fachpersonal für die bestmögliche körperliche Versorgung. Mit speziellen sportiven Übungen und einem Training der betroffenen Körperbereiche wird die Patientin bei ihrer körperlichen Genesung unterstützt.

Sabrina Mandel